Abteilungen * Aktive
Wehr
Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr
als Gemeindeeinrichtung:
1.
Der abwehrende Brandschutz (also
alle Einsätze zu Bränden - einschließlich
der Fehlalarme, blinden oder böswilligen Alarme
- sowie die notwendigen Brandwachen nach Beendigung
der Löscharbeiten, wenn die Gefahr des Wiederaufflammens
besteht und ggf. notwendige Nachsichten nach bereits
abgelöschten Bränden),
2. Der Technische Hilfsdienst
bei Unglücksfällen oder Notständen,
wenn daran ein öffentliches Interesse besteht
und z. B. Selbsthilfe einschließlich gewerblicher
Leistungen wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei
der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel
oder Fachkenntnisse nicht möglich ist. |
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Hierzu gehören z. B. auch die Technische
Hilfe im Rettungsdienst, die Beseitigung gefährlicher
Verkehrshindernisse, Sofortmaßnahmen nach Unfällen
mit gefährlichen Stoffen, Hilfeleistungen bei Wassergefahren,
Öffnen und Verschließen von Räumen wegen
Gasgeruch, Wasseraustritt usw., Maßnahmen bei Tieren,
die sich in hilfloser Lage befinden oder eine Gefahr darstellen,
das Öffnen von Wohnungstüren bei Notsituationen
3. Sicherheitswachen aufgrund
besonderer Vorschriften (z.B. bei Großveranstaltungen
auf Anweisung der Behörde),
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4. Das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen,
soweit dies zur Schadensbekämpfung oder zur
Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren
notwendig ist,
5. Die Katastrophenhilfe, Mitwirkung im
Katastrophenschutz auf Ersuchen der Katastrophenschutzbehörde
- auch anderer Länder. Im Verteidigungsfall
nehmen die Freiwilligen Feuerwehren ihre Aufgabe
auch hinsichtlich der dabei drohenden besonderen
Gefahren und Schäden wahr.
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6. Die Amtshilfe, sofern
die Feuerwehr von einer anderen Behörde (z. B. Polizei)
um Unterstützung bei einer Amtshandlung ersucht wird
(z. B. Suche nach vermißten Personen, Bergung von
Leichen, Unterstützung bei der Abwehr von Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und
bei der Strafverfolgung, Öffnen und Verschließen
von Räumen, Verschalen von Fenstern und Geschäftsräumen,
Ausleuchten eines Tatortes)
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7. Die Einrichtung von
Bereitschaftsdiensten (z. B. Sonntagswachen)
8. Die Durchführung
von Ausbildungsveranstaltungen (Unterrichte,
Übungen, Leistungsprüfung usw.).
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Freiwillige Aufgaben als gemeindliche
Einrichtung:
Außer diesen Pflichtaufgaben kann die
Freiwillige Feuerwehr Speikern auch freiwillige Aufgaben
als gemeindliche Einrichtung übernehmen. Wesentliche
Merkmale dieser freiwilligen Aufgaben sind insbesondere,
daß in der Regel
- die Einsatzmittel (Mannschaft und Gerät)
mit Einwilligung der Gemeinde eingesetzt werden,
- kein öffentliches, sondern vorwiegend ein privates
(wirtschaftliches) Interesse besteht,
- keine Gefahr für Leben oder Gesundheit gegeben ist
und in bestimmten Fällen auch,
- keine Erweiterung oder Vertiefung einer Schadenslage zu
befürchten ist.
Hierzu können z. B. zählen:
- Brandwachen nach dem Ende der Brandgefahr
- das Abräumen und Säubern von Schadensstellen,
soweit es nicht zur Abwehr weiterer Gefahren notwenig ist
- das Anbringen von Dekorationen (z.B. das Schmücken
der Kapelle beim Volkstrauertag)
- das Auspumpen von Kellern, Baugruben u. a.
Eine Besonderheit stellen hier solche Aufgaben
dar, die zwar nicht alle o. g. Merkmale der freiwilligen
Aufgaben aufweisen, jedoch von den Feuerwehren auf freiwilliger
Basis bzw. aufgrund besonderer Befugnisse übernommen
werden, z. B. Aufgaben bei der Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen
der Feuerwehr.